Das eANV: Wir machen es Ihnen einfach!
Ab dem 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Pflicht für alle Unternehmen, die sich um die Entsorgung gefährlicher Abfälle kümmern müssen. Als kundenorientierter Service-Dienstleister bieten wir Ihnen mit unserem eANV-System-Paket eine rechtskonforme, benutzerfreundliche Komplett-Lösung, die alle Anforderungen sicher und effizient erfüllt. Sie sparen sich so das mühsame Ausfüllen der Entsorgungsnachweise, das Führen des Nachweisbuches genauso wie die Kosten für unternehmenseigene Software. Um alles weitere kümmert sich die IGS. Wie bei allen Fragen rund um die professionelle Behandlung von Abfällen. Denn aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und einem weit verzweigten Netzwerk an vertrauenswürdigen Partnern können wir Ihnen eine schnelle und zuverlässige Entsorgung garantieren.
Für uns selbstverständlich:
Service von A – Z.
Wir haben die Genehmigung zur Vermittlung von Abfällen nach § 50 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWAbfG). Diese schließt sowohl nicht gefährliche Abfälle als auch gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) ein.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
- Klassifizierung Ihrer Abfälle nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und (falls erforderlich) nach EU-Abfallverbringungsverordnung
- Wahl eines kostengünstigen Entsorgers und Transporteurs
- Beratung und Dienstleistungen zum eANV,
dem Systempaket für das elektronische
Abfallnachweisverfahren
Interessiert? Schreiben Sie uns: eanv@mvv-igs.de
Oder melden Sie sich hier an. - Verfolgung und Umsetzung der Gesetzgebung
- Beratung und Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
- Abwasserübernahme und Entsorgung
- Schulungen zum Thema Abfall
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne ausführlich.


