Wir übernehmen das für Sie.
Der Gesetzgeber fordert von Ihnen als Anlagenbetreiber in vielen Fällen die Bestellung speziell ausgebildeter Beauftragter. Wir nehmen diese Beauftragtenfunktionen gerne für Sie wahr.
Wir stellen Ihnen zur Verfügung:
- Abfallbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragter
- Betriebsarzt (gem. Arbeitssicherheitsgesetz)
- Gewässerschutzbeauftragter
- Immissionsschutzbeauftragter
- Sachkundiger nach
§ 5 Chemikalienverbotsverordnung - Sicherheitsfachkraft
- Störfallbeauftragter
- Strahlenschutzbeauftragter
- Umweltbeauftragter nach DIN EN ISO 14001:2005
- Brandschutzbeauftragter
... und wie können wir Sie entlasten?


